Wenn
jegliche Form der Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner vergeblich
war, können sich dennoch innerhalb der dreißigjährigen Verjährungsfrist
die Umstände beim Schuldner insoweit ändern, dass schließlich ganz
oder teilweise vollstreckt werden kann. Für diesen Fall überwacht
exigo Ihre Forderung.
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