Nach
Erlangung eines vollstreckbaren Titels versuchen wir Ihre Forderung
im Wege der Zwangsvollstreckung beizutreiben, dies können sein Pfändung
durch den Gerichtsvollzieher, Kontenpfändungen, Lohnpfändungen,
Ladung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung.
Auch hier wird im Vorfelde geprüft, welche Maßnahme
sinnvoll erscheint um unnötige Kosten z.B. bei fruchtloser Pfändung
oder festgestellter Vermögenslosigkeit zu vermeiden.
|