Unsere
Philosophie ist es, mit dem Schuldner eine außergerichtliche Einigung
herbeizuführen und ihn so zu einer Zahlung Ihrer Forderung zu veranlassen.
Dies erfolgt über verschiedene Anschreiben, Klärung von Unstimmigkeiten
bei Einsprüchen des Schuldners, Abschluss von Ratenvereinbarungen,
telefonischer Zahlungsaufforderung und Verhandlungen mit dem Schuldner.
Unsere Erfolgsstatistik zeigt, dass es auf diesem
Wege möglich ist, über 70% der Außenstände einzuziehen, ohne die
Gerichte zu bemühen. Oft sind es nur vorübergehende Zahlungsschwierigkeiten
des Schuldners, für die eine Lösung gefunden werden kann und der
Kunde erhalten bleibt, nachdem sich die Dinge geregelt haben.
Gebührentabelle
nach dem
Rechtsanwaltvergütungsverzeichnis (RVG), pdf
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