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exigo - Gesellschaft für Forderungseinzug mbH

Wenn jegliche Form der Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner vergeblich war, können sich dennoch innerhalb der dreißigjährigen Verjährungsfrist die Umstände beim Schuldner insoweit ändern, dass schließlich ganz oder teilweise vollstreckt werden kann. Für diesen Fall überwacht exigo Ihre Forderung.