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exigo - Gesellschaft für Forderungseinzug mbH

Sollte Ihr Schuldner nach unbekannt verzogen sein, ermitteln wir die neue Anschrift aus verschiedenen Alternativen z.B. über Auskünfte Einwohnermeldeamt, Deutsche Post, unterschiedliche Adressdatenbanken.

Über den Sachstand des jeweiligen Ermittlungsstandes können Sie sich online über unser Mandantenportal informieren.

Nach Feststellung der gegenwärtigen Anschrift wird Ihr Forderungsanspruch dort geltend gemacht.